Matthias Spenn
"Schulseelsorge gewinnt in nahezu allen Landeskirchen in der EKD an Bedeutung. Sie ist auf einem guten Weg und wird mit viel Energie von kompetenten Menschen und mit zunehmender konzeptioneller Klarheit entwickelt. Sie entwickelt sich in den einzelnen Landeskirchen, Schularten und Schulstufen aber auch sehr unterschiedlich" - das war eines der zusammenfassenden Resümees der etwa 40 teilnehmenden landeskirchlichen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren evangelischer Schulseelsorge auf ihrer dritten EKD-weiten Fachtagung vom 14.-16. April 2010 in Kronberg/Ts.
Diesjähriges Thema der seit 2006 in Kooperation von Comenius-Institut und EKD-Kirchenamt stattfindenden Fachtagung war "Schulseelsorge für Alle".
Prof. Dr. Rolf Werning von der Leibniz-Universität Hannover stellte in seinem Vortrag "Heterogenität als schulische Gegebenheit. Inklusion als Beitrag zu schulischer Chancengerechtigkeit?" wichtige bildungstheoretische und empirische Perspektiven zu Fragen der Heterogenität, Integration und Inklusion zur Diskussion. Auch Religion bedeutet zunächst ein Differenz- und Aussonderungsmerkmal. Eine große Herausforderung stellt auf diesem Hintergrund die Frage dar, inwiefern Inklusion als Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit, die ja von Vertreterinnen und Vertretern eines evangelischen Bildungsverständnisses wiederholt gefordert wird, auch als Dimension von Schulseelsorge für alle - gegebenenfalls oder notwendigerweise interreligiös und interkulturell - praktiziert werden kann/soll.
OKR Prof. Dr. Christoph Schneider-Harpprecht (Karlsruhe) fragte "Warum machen wir als Kirche Schulseelsorge? Theologische Begründungen für ein an Bedeutung zunehmendes kirchliches Handlungsfeld" und beschrieb Schulseelsorge als Form psychosozialer Praxis im sozialen System Schule. Schulseelsorge sei Teil einer "caring community" an der Schule. "Sie ist christliche Hilfe zur Lebensgestaltung im Kontext der ‚caring community‘, der unterstützenden Schulgemeinschaft. … Als Praxis an der Schnittstelle von Schule und Kirche bedarf Schulseelsorge einer schultheoretischen und einer kirchlich-theologischen Begründung, die unterschieden, aber plausibel aufeinander bezogen werden müssen." Auch Christoph Schneider-Harpprecht plädiert dafür, die Unterschiede zwischen Religionen und Weltanschauungen in der Schule anzuerkennen und ernst zu nehmen. "Sinnvoll, wünschenswert und auf die Dauer notwendig ist das Seelsorgeangebot von Repräsentanten der verschiedenen Religionen und Konfessionen, am besten in einem multireligiösem Team", wobei die konfessionelle Identität der Seelsorger für alle Beteiligten transparent gemacht werden und die Wahlmöglichkeit gewährleistet sein muss.
In Workshops konnten sich die Teilnehmenden neben den theoretisch-konzeptionellen Impulsen aber auch mit unterschiedlichen Praxisansätzen von Schulseelsorge je nach Schulart und Schulstufe auseinandersetzen und Anregungen erhalten. Abschließend stellte OLKR Rüdiger Joedt, Kassel, "Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen für Seelsorge sowie Seelsorgerinnen und Seelsorger an der Schule" zur Diskussion. Es wurde deutlich, dass insbesondere das von der EKD-Synode am 28.10.2009 beschlossene Seelsorgegeheimnisgesetz einen interessanten Rahmen auch im Blick auf die Tätigkeit von Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger setzt.
Die Teilnehmenden sprachen sich am Ende der Tagung einmütig dafür aus, die evangelische Schulseelsorge im gesamtkirchlichen Kontext in konzeptioneller und rechtlicher Hinsicht weiter zu entwickeln und den Austausch der Akteure auf unterschiedlichen Ebenen zu intensivieren. Als besondere Aufgaben wurden die Stärkung der kontextbezogenen Konzeptionsentwicklungen sowie die Klärung der Frage interreligiöser Seelsorgepraxis genannt.
Matthias Spenn
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